AGB

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AGB der ArtCom GmbH, Haferwende 2, 28357 Bremen (Stand: 02.04.2025)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ArtCom GmbH im Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten oder dauerhaften Überlassung von Softwarelösungen, deren Betrieb auf Kundensystemen oder Servern der ArtCom GmbH erfolgt, sowie für zugehörige Support- und Wartungsverträge. Sie beinhalten zudem die Lizenzbedingungen zur Nutzung der Softwareprodukte (EULA).

Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 14 BGB), also gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartei.

Die AGB sind wie folgt strukturiert:

  • Teil A – Allgemeiner Teil (gilt für alle Verträge)
  • Teil B – Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte (EULA)
  • Teil C – Regelungen für den Softwarebetrieb durch die ArtCom® GmbH (z. B. Hosting, SaaS)
  • Teil D – Regelungen für die Nutzung der Software auf Kundensystemen (On-Premise)
  • Teil E – Support- und Updateleistungen
  • Teil F – Regelungen für den Hardwarekauf

Die bisher eingesetzten Vertragsmuster (z. B. der Software-Lizenzvertrag 1997–2004 sowie bestehende Support- und Updateverträge) bleiben bei Neuverträgen unberücksichtigt und werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

Individuelle Vereinbarungen (z. B. zur Nutzerzahl, Laufzeit oder zu Sonderleistungen) erfolgen weiterhin in Einzelverträgen oder durch gesonderte Anlagen, welche vorrangig gelten. Ergänzend gelten diese AGB.

Teil A – Allgemeiner Teil (für alle Verträge gültig)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der ArtCom GmbH, Haferwende 2, 28357 Bremen (nachfolgend „ArtCom“) und deren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Überlassung und Nutzung von Softwarelösungen, unabhängig davon, ob diese lokal auf Systemen des Kunden (On-Premise) oder über Server von ArtCom (z. B. im Wege des Software-Leasings oder SaaS) bereitgestellt werden.

(2) Diese AGB gelten ferner für damit verbundene Leistungen wie Support, Updates, Hotline- und Fernwartungsdienste sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten (EULA) an den jeweiligen Softwareprodukten.

(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von ArtCom ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartei.

§ 2 Vertragsschluss & Einbeziehung der AGB

(1) Der Vertrag zwischen ArtCom und dem Kunden kommt durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots, durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch die Ausführung der Leistung durch ArtCom zustande.

(2) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Geltung dieser AGB ist insbesondere dann ausreichend, wenn dieser im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder auf der Webseite von ArtCom erfolgt.

(3) Die jeweils gültige Fassung der AGB ist jederzeit abrufbar unter:

www.artcom-gmbh.de/agb

Auf Wunsch sendet ArtCom dem Kunden die AGB auch in Textform zu.

(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ArtCom ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung – auch nicht bei zukünftigen Leistungen.

(5) Soweit Einzelverträge oder individuelle Vereinbarungen zwischen ArtCom und dem Kunden von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrags im Zweifel vor.

§ 3 Leistungen von ArtCom

(1) ArtCom stellt dem Kunden im Rahmen einzelvertraglicher Vereinbarungen Softwareprodukte und damit verbundene Leistungen zur Verfügung. Diese können insbesondere die Bereitstellung der Software zur Nutzung, technische Unterstützung (Support), regelmäßige Updates sowie Leistungen im Bereich Hosting oder Fernwartung umfassen.

(2) Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Angebot, Einzelvertrag oder der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Maßgeblich sind dabei stets die konkret vereinbarten Inhalte, nicht der allgemeine Funktionsumfang der Produkte.

(3) Die Softwareprodukte von ArtCom können sowohl Eigenentwicklungen als auch Bestandteile oder Module Dritter enthalten. ArtCom bleibt in jedem Fall Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Soweit ArtCom dem Kunden technische Unterstützung, Updates oder Fernwartungsleistungen anbietet, ist hierfür regelmäßig der Abschluss eines gesonderten Support- oder Wartungsvertrags erforderlich. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf laufende Pflege, Fehlerbeseitigung oder Unterstützung.

(5) Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten oder Servicelevel besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für Leistungen, die über den üblichen technischen Support hinausgehen (z. B. Vor-Ort-Einsätze, individuelle Anpassungen oder Schulungen).

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, ArtCom alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere technische Systeminformationen, Ansprechpartner, Installationsumgebungen sowie Angaben zur vorgesehenen Nutzung der Software.

(2) Der Kunde sorgt eigenverantwortlich für eine geeignete IT-Infrastruktur, auf der die Software eingesetzt werden kann, sofern die Nutzung auf eigenen Systemen erfolgt. Dazu zählen insbesondere kompatible Betriebssysteme, aktuelle Sicherheitsstandards sowie eine regelmäßige Datensicherung. ArtCom ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellte Infrastruktur auf Tauglichkeit oder Kompatibilität zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde hat auftretende Störungen, Fehlfunktionen oder Sicherheitsprobleme unverzüglich und in nachvollziehbarer Form zu melden. Die Meldung muss so konkret sein, dass eine technische Analyse durch ArtCom möglich ist.

(4) Bei Fernwartungsleistungen hat der Kunde sicherzustellen, dass die erforderlichen Fernzugänge (z. B. VPN, Remote-Zugang, Kommunikationsschnittstellen) ordnungsgemäß eingerichtet und funktionsfähig sind. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass die eingesetzten Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Softwareprodukte nur im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, die Software unberechtigt Dritten zu überlassen, zu vervielfältigen oder in einer nicht autorisierten Umgebung zu verwenden.

(6) Sofern bei der Nutzung der Software oder im Rahmen von Supportleistungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich. ArtCom wird personenbezogene Daten nur im Rahmen eines ggf. gesondert zu vereinbarenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) und auf Weisung des Kunden verarbeiten.

(7) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist ArtCom berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen. Weitergehende Rechte, insbesondere auf Ersatz von Mehraufwand oder Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Haftung & Haftungsbeschränkung

(1) ArtCom haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ArtCom, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung von ArtCom auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von ArtCom für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste) und nicht vorhersehbare Schäden.

(4) Die Haftungshöchstgrenze bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beträgt maximal 5.000.000 EUR pro Schadensfall.

(5) Die Haftung für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder durch fehlende Systemvoraussetzungen entstehen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden infolge unterlassener oder mangelhafter Datensicherung, sofern der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung nicht eingetreten wäre.

(6) Die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Dies gilt auch für anglistische Täuschung sowie, wenn die ArtCom ausdrückliche Garantien übernommen hat.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ArtCom.

§ 6 Zahlungsbedingungen & Vergütung

(1) Die vom Kunden geschuldete Vergütung richtet sich nach dem jeweils geschlossenen Vertrag, Angebot oder der geltenden Preisliste von ArtCom. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von ArtCom innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) ArtCom ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Zahlung per SEPA-Lastschrift anzubieten, insbesondere bei erstmaliger Beauftragung oder bei Anzeichen von Zahlungsverzug. Die Auslieferung von Software oder die Aktivierung von Nutzungsrechten kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann zudem nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ArtCom berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(6) Für Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 09:00–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage am Sitz von ArtCom) sowie für individuell beauftragte Sonderleistungen kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

§ 7 Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Regelung sind alle Informationen, Unterlagen, Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technischen Dokumentationen, Quellcodes, Konzepte, Preisgestaltungen, Kundenlisten, Know-how und sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

(2) Die vertraulichen Informationen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist und die betreffenden Dritten entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe oder Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt. Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbefristet, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Regelung sind solche Informationen, die

  • zum Zeitpunkt ihrer Offenbarung nachweislich bereits öffentlich bekannt waren,
  • dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht bestand,
  • nachweislich unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder rechtskräftiger behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Vertraulichkeitspflicht durch den Kunden oder eine ihm zuzurechnende Person verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von ArtCom nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüfbar ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen eventuellen Schadensersatz wegen derselben Pflichtverletzung angerechnet.

(5) Die datenschutzrechtlichen Pflichten richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit ArtCom im Rahmen der Leistungserbringung auf personenbezogene Daten des Kunden zugreift – etwa bei Support- oder Fernwartungsleistungen – erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. In diesen Fällen schließen die Parteien bei Bedarf einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(6) Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in eigener Verantwortung zuständig. Er stellt sicher, dass alle notwendigen Informationspflichten erfüllt und etwaige Einwilligungen eingeholt wurden.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) ArtCom gewährleistet, dass die überlassene Software/Hardware im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Geeignetheit für einen bestimmten vom Kunden beabsichtigten Zweck, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die überlassene Software/Hardware nach Übergabe bzw. Freischaltung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel ArtCom schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Software als genehmigt (§ 377 HGB entsprechend).

(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige leistet ArtCom nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Fehlerbeseitigung, Bereitstellung eines Updates oder Lieferung eines funktional gleichwertigen Programmstands (Workaround) oder Geräts.

(4) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde – unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.

(5) Weitergehende Ansprüche wegen Mängeln, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen in § 5 dieser AGB.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Bereitstellung bzw. Übergabe der Software, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.

§ 9 Laufzeit & Kündigung

(1) Die Laufzeit der jeweiligen vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Einzelvertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss.

(2) Sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug gerät und trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt,
  • der Kunde unberechtigt in die Software oder die technischen Systeme von ArtCom eingreift oder gegen die vereinbarten Nutzungsrechte verstößt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. per eingeschrieben Brief).

(5) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen oder vereinbarte Mindestlaufzeiten geschuldet, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Vertragsstrafe bei Pflichtverstößen

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Mitwirkungspflichten oder gegen die vertraglich vereinbarten Nutzungsbeschränkungen – insbesondere im Hinblick auf die unberechtigte Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der Software außerhalb des vereinbarten Rahmens – ist ArtCom berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.

Die Höhe der Vertragsstrafe wird von ArtCom nach billigem Ermessen bestimmt (§ 315 BGB) und ist im Streitfall auf ihre Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüfbar. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen derselben Pflichtverletzung angerechnet.

§ 11 Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit es abdingbar ist.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ArtCom in Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ArtCom ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

Teil B – Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte (EULA)

§ 12 Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Dieser Abschnitt regelt die Nutzung der Softwareprodukte der ArtCom GmbH durch den Kunden. Die folgenden Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haben Vorrang, soweit sie spezielle Regelungen enthalten.

(2) Die Software wird entweder zur Installation beim Kunden (On-Premise) oder im Rahmen eines Software-Leasings bzw. SaaS-Modells über Systeme der ArtCom oder Dritter bereitgestellt. Die Nutzungsbedingungen gelten unabhängig von der jeweiligen Betriebsart.

§ 13 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Kunde erhält an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den im Angebot definierten Nutzungsumfang (z. B. Anzahl User, Maschinen, Standorte). Dem Kunden ist es gestattet, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, soweit dies zur zukünftigen Nutzung erforderlich ist.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich auf den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der ArtCom gestattet.

(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt:

  • Bei Kaufmodellen: zeitlich unbeschränkte Nutzung der konkreten Version (statischer Softwarestand).
  • Bei Miet- oder Leasingmodellen: zeitlich befristete Nutzung mit vertraglich geregeltem Updateanspruch.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus Erschöpfung (§ 69c Nr. 3 UrhG) bleiben unberührt.

§ 14 Unzulässige Nutzungen

(1) Dem Kunden ist es untersagt,

die Software ohne Zustimmung weiterzugeben, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen,

die Software zu dekompilieren, disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig in eine für Menschen lesbare Form zu überführen – ausgenommen gesetzlich zwingend zulässige Fälle (§ 69e UrhG), Schutzmechanismen der Software zu umgehen oder technische Kopierschutzsysteme zu deaktivieren.

(2) Die Nutzung der Software in sicherheitskritischen Umgebungen (z. B. Medizintechnik, Nukleartechnik, Luftfahrtkontrollsysteme) sowie in Ländern, die gemäß deutscher Exportkontrollgesetze oder Embargos beschränkt sind, ist untersagt.

(3) ArtCom übernimmt keine Haftung für Schäden aus einem Einsatz in verbotenen Einsatzbereichen, sofern ArtCom einer solchen Nutzung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Regelungen zur unzulässigen Nutzung (§ 13), kann ArtCom eine Vertragsstrafe gemäß § 10 geltend machen.

§ 15 Zusatzentwicklungen im Kundenauftrag

(1) Beauftragt der Kunde ArtCom mit der Entwicklung zusätzlicher Funktionen, Schnittstellen oder individueller Anpassungen der Software („Zusatzentwicklungen“), verbleiben sämtliche Rechte an diesen Entwicklungen – einschließlich aller Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte – ausschließlich bei ArtCom, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer seines Softwarenutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Zusatzentwicklungen.

(3) ArtCom ist berechtigt, die Zusatzentwicklungen auch bei anderen Kunden einzusetzen, weiterzuentwickeln oder kommerziell zu verwerten – unabhängig davon, ob die Entwicklung vollständig oder teilweise vom Kunden vergütet wurde.

(4) Nach Ende der vertraglich vereinbarten Softwaremietdauer endet auch das Nutzungsrecht an den Zusatzentwicklungen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

§ 16 Installationspflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Bei Bereitstellung der Software zur lokalen Installation (On-Premise) ist der Kunde für die Einrichtung der Betriebsumgebung, die Installation der Software sowie die Einhaltung der Systemvoraussetzungen verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

(2) Sofern ArtCom im Einzelfall Installationsunterstützung leistet, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung und setzt die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen technischen Informationen und Zugänge durch den Kunden voraus.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation geeignete Vorkehrungen zur Sicherung bestehender Datenbestände und Systemumgebungen zu treffen. Für Datenverluste, Systemausfälle oder Inkompatibilitäten infolge unzureichender Vorbereitung haftet ArtCom nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und im Übrigen gemäß § 5 der AGB.

(4) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert diese schuldhaft, ist ArtCom berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur Erfüllung auszusetzen. Daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände gehen zu Lasten des Kunden.

§ 17 Update- und Upgrade-Nutzung

(1) Updates, Upgrades und Patches sind nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung enthalten. Werden solche bereitgestellt, unterliegen sie denselben Lizenzbedingungen wie die ursprünglich überlassene Software.

(2) Upgrades dürfen ausschließlich zusammen mit der ursprünglichen Software verwendet und weitergegeben werden.

§ 18 Nutzungsnachweise und Schutzpflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung der ArtCom einen schriftlichen Nachweis über den vertragsgemäßen Einsatz der Software zu erbringen (z. B. Anzahl der genutzten Lizenzen, Einsatzorte).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Software so zu sichern, dass eine unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung durch Dritte ausgeschlossen ist. Mitarbeitende sind entsprechend zu unterweisen.

(3) ArtCom ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung nach Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten beim Kunden eine Überprüfung der Softwareeinsatzumgebung durchzuführen oder durch einen unabhängigen Prüfer durchführen zu lassen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

§ 19 Vertragsbeendigung, Rückgabe und Löschung

(1) Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses erlöschen sämtliche Rechte zur Nutzung der Software. Der Kunde hat alle Kopien zu löschen und auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass keine Exemplare mehr vorhanden sind.

(2) Bestehende Backups sind ebenfalls zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen. In diesem Fall dürfen diese nicht mehr genutzt werden.

Teil C – Softwarebetrieb durch ArtCom (Hosting, SaaS)

§ 20 Anwendungsbereich und ergänzende Geltung

(1) Die folgenden Regelungen gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil dieser AGB (Teil A) und konkretisieren die Bedingungen für die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen eines Hosting- oder SaaS-Modells durch ArtCom. Sofern in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten insbesondere die Bestimmungen zu Leistungen (§ 3), Pflichten des Kunden (§ 4), Haftung (§ 5) und Datenschutz (§ 7) entsprechend.

§ 21 Leistungsgegenstand

(1) ArtCom stellt dem Kunden bestimmte Softwareprodukte zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software wird auf Servern betrieben, die entweder im Eigentum von ArtCom stehen oder bei zertifizierten Hosting-Dienstleistern angemietet sind.

(2) Art und Umfang der Nutzung, die zur Verfügung gestellten Funktionen sowie mögliche Einschränkungen (z. B. Nutzerzahl, Speicherplatz) ergeben sich aus dem Einzelvertrag oder dem jeweiligen Angebot.

§ 22 Bereitstellung, Zugang und Verfügbarkeit

(1) ArtCom stellt dem Kunden personalisierte Zugangsdaten zur Nutzung der Software zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen (vgl. auch § 4).

(2) ArtCom strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Software von 99% an. Wartungsarbeiten werden – soweit vorhersehbar – mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

(3) Nicht zur Verfügbarkeit zählen:

  • geplante Wartungszeiten innerhalb angekündigter Wartungsfenster,
  • Zeiten, in denen Dienste aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund technischer Probleme außerhalb des Einflussbereichs von ArtCom nicht erreichbar sind,
  • sicherheitsbedingte Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

(4) Sofern nicht ausdrücklich ein Service-Level-Agreement mit Abhilfe- oder Entschädigungsregelungen vereinbart ist, führen temporäre Unterschreitungen der Verfügbarkeitszusage nicht automatisch zu einer Reduktion der Vergütung; weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den Regeln dieser AGB. Die Haftungsregelungen aus § 5 gelten entsprechend.

§ 23 Datensicherheit und Backups

(1) ArtCom gewährleistet die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der beim Hosting verarbeiteten Daten, einschließlich Zugangskontrolle, Netzwerksicherheit und regelmäßiger Updates (siehe auch § 7 – Datenschutz und Vertraulichkeit).

(2) Backups der Daten werden gemäß den im Einzelvertrag definierten Parametern durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich eigene Sicherungskopien zu erstellen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(3) Für Datenverluste, die auf fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden oder nicht vereinbarte Sicherungserfordernisse zurückzuführen sind, haftet ArtCom nur nach Maßgabe von § 5.

§ 24 Pflichten des Kunden bei gehosteter Nutzung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung der SaaS-Anwendung keine rechtswidrigen, sicherheitskritischen oder den Betrieb gefährdenden Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten.

(2) Er hat insbesondere sicherzustellen, dass:

  • keine unautorisierten Skripte, Automatisierungen oder externen Systeme eingebunden werden,
  • keine Inhalte verarbeitet werden, die gegen Schutzrechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen,
  • bei der Nutzung geltendes Datenschutzrecht eingehalten wird (vgl. § 7).

(3) Im Falle von Sicherheitsvorfällen, missbräuchlicher Nutzung oder einer akuten Gefährdung der Systemintegrität ist ArtCom berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren.

(4) Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf weiteren Datenzugriff; ArtCom kann jedoch auf Anfrage und Kosten des Kunden verbliebene Anwendungsdaten bereitstellen, soweit zumutbar.

(5) Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Zugangs-, Nutzungs- oder Sicherheitsregelungen kann ArtCom eine Vertragsstrafe gemäß § 10 geltend machen.

§ 25 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit ArtCom im Rahmen der Hosting-Leistung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird abgeschlossen.

(2) Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten allein verantwortlich. ArtCom unterstützt bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) im Rahmen des vereinbarten Umfangs.

§ 26 Vertragsbeendigung und Datenrückgabe

(1) Mit Ablauf des Hostingvertrags endet der Zugriff auf die gehostete Software. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende alle benötigten Daten selbstständig zu exportieren und zu sichern.

(2) Soweit vertraglich vereinbart, unterstützt ArtCom bei der Datenrückgabe in einem strukturierten Standardformat. Die Übergabe erfolgt gegen gesonderte Vergütung und umfasst ausschließlich Anwendungsdaten – nicht jedoch Quellcodes, Systemkomponenten oder Datenbankstrukturen.

(3) Der Kunde sollte seine Daten bis Vertragsende (spätestens jedoch binnen 14 Tagen danach, sofern der Zugang bis dahin noch von ArtCom ermöglicht wird) exportieren.

(4) Nach Abschluss der Datenrückgabe bzw. spätestens 90 Tage nach Vertragsende wird ArtCom sämtliche noch bei ihr gespeicherten Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung bestehen.

§ 27 Änderungen des Hostingdienstes

(1) ArtCom ist berechtigt, technische Änderungen an der Hosting-Umgebung vorzunehmen, sofern diese nicht zu wesentlichen Funktionseinbußen führen oder vertraglich zugesicherte Eigenschaften verändern.

(2) ArtCom kann zur Erfüllung der Hosting-Leistungen Subunternehmer (z. B. Rechenzentren oder IaaS-Anbieter) einsetzen, soweit deren Einbindung keine datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Risiken birgt. Ein Wechsel des Subunternehmers wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, sodass er bei berechtigtem datenschutzbezogenem Interesse widersprechen kann.

Teil D – Nutzung der Software auf Kundensystemen (On-Premise)

§ 28 Anwendungsbereich und ergänzende Geltung

(1) Dieser Abschnitt gilt für alle Fälle, in denen ArtCom dem Kunden Softwareprodukte zur Nutzung auf eigener Infrastruktur (On-Premise) überlässt.

(2) Die Regelungen dieses Teils ergänzen die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (Teil A) sowie der Nutzungsbedingungen (Teil B – EULA). Soweit dort abweichende oder speziellere Regelungen bestehen, gehen diese vor.

§ 29 Bereitstellung und Übergabe der Software

(1) Die Software wird dem Kunden im vereinbarten Format zur Installation auf den eigenen Systemen bereitgestellt (z. B. als Download oder auf einem Datenträger).

(2) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation verantwortlich, sofern keine anderweitige Vereinbarung über eine Installationsunterstützung durch ArtCom getroffen wurde.

(3) Mit der Bereitstellung gilt die Software als übergeben. Eine förmliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 30 Installationsvoraussetzungen und Systemumgebung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation sicherzustellen, dass die Systemumgebung die im Vertrag oder in der Dokumentation definierten technischen Anforderungen erfüllt.

(2) ArtCom übernimmt keine Verantwortung für die Lauffähigkeit der Software auf nicht freigegebenen oder inkompatiblen Systemen. Die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Voraussetzungen liegt beim Kunden (vgl. auch § 4 – Mitwirkungspflichten).

(3) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig vollständige Backups seiner Systeme und Daten durchzuführen. Für Datenverluste, die auf unterlassene Sicherungen zurückzuführen sind, haftet ArtCom nur im Rahmen von § 5.

§ 31 Updates und Weiterentwicklung

(1) Die On-Premise-Nutzung umfasst ausschließlich den zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Softwarestand. Ein Anspruch auf Updates, Upgrades oder Weiterentwicklungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder in einem separaten Support- oder Pflegevertrag vereinbart wurde (vgl. auch Teil E dieser AGB).

(2) Wird ein Update im Rahmen eines gesonderten Vertrags bereitgestellt, gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen gemäß Teil B dieser AGB entsprechend.

§ 32 Eingriffe und Fremdkomponenten

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, zu bearbeiten oder mit anderen Programmen technisch zu verbinden, soweit dies nicht durch zwingendes Recht erlaubt ist (§ 69d, § 69e UrhG).

(2) Für Beeinträchtigungen der Softwarefunktionalität, die durch Änderungen an der Systemumgebung, Fremdsoftware oder nicht autorisierte Eingriffe verursacht werden, übernimmt ArtCom keine Haftung.

(3) Die Weitergabe oder Nutzung der Software außerhalb des vereinbarten Systems ist unzulässig. Bei schuldhaftem Verstoß ist ArtCom zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 10 berechtigt.

§ 33 Schutzmaßnahmen und Nutzungskontrolle

(1) Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Software zu verhindern (z. B. Lizenzverwaltung, Zugriffsschutz, organisatorische Maßnahmen).

(2) ArtCom ist berechtigt, den vertragsgemäßen Einsatz der Software durch den Kunden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen. Zu diesem Zweck kann ArtCom Nachweise über Nutzeranzahl, Installationsort und Lizenzumfang anfordern (vgl. auch § 15).

§ 34 Vertragsbeendigung und Deinstallation

(1) Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer oder bei sonstiger Beendigung des Lizenzverhältnisses hat der Kunde die Software vollständig zu deinstallieren und alle Kopien, auch aus Backups, zu löschen – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.

(2) Auf Anforderung hat der Kunde gegenüber ArtCom schriftlich zu bestätigen, dass alle Nutzungen beendet und keine Kopien der Software mehr vorhanden sind.

Teil E – Support- und Updateleistungen

§ 35 Anwendungsbereich und ergänzende Geltung

(1) Dieser Abschnitt regelt Art, Umfang und Bedingungen der Support- und Updateleistungen, die ArtCom im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Softwareprodukte anbietet.

(2) Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (Teil A), insbesondere § 3 (Leistungen), § 4 (Pflichten des Kunden) sowie die Haftungsregelungen in § 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Abschnitts vor.

§ 36 Leistungsumfang des Supports

(1) ArtCom bietet seinen Kunden technische Unterstützung (Support) bei der Nutzung der überlassenen Software. Der Support umfasst insbesondere:

  • Beratung und Hilfestellung zu Funktionen der Software (Level-3-Support),
  • Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung bei gemeldeten Störungen,
  • Bereitstellung von Updates und Upgrades, sofern ein entsprechender Pflegevertrag besteht.

(2) Die Supportleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vertragsgegenständliche Software und deren dokumentierten Funktionsumfang.

(3) Die Leistungen umfassen ebenfalls die Reaktion auf offenkundige oder durch Kundenmeldungen bekannt gewordene Fehler, unabhängig von deren unmittelbarer Nutzung.

(4) ArtCom ist berechtigt, Fehlerbehebungen durch Patches, Workarounds oder die Lieferung neuer Programmversionen zu erbringen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Fehlerbeseitigung besteht nicht.

§ 37 Verfügbarkeit und Reaktionszeiten

(1) Supportanfragen können grundsätzlich werktags zu den im Vertrag oder Angebot definierten Zeiten gestellt werden. Die genaue Supportzeit und Reaktionszeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder dem Leistungsschein.

(2) Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ArtCom nach Zugang einer ausreichenden Fehlerbeschreibung mit der Bearbeitung beginnt.

(3) Nicht in den Support einbezogen sind:

  • Softwarestände, die nicht mehr unterstützt werden,
  • Modifikationen durch Dritte oder den Kunden,
  • Einsatz der Software außerhalb der vereinbarten Bedingungen,
  • Installationen an nicht gemeldeten oder nicht freigegebenen Standorten,
  • Leistungen außerhalb der definierten Supportzeiten.

§ 38 Update- und Pflegeleistungen

(1) Updates und Upgrades werden ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Pflegevertrags oder auf Basis individueller Vereinbarung bereitgestellt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates unverzüglich einzuspielen. Unterbleibt dies und wäre der gemeldete Fehler dadurch vermeidbar gewesen, entfällt der Anspruch auf Support in Bezug auf diesen Fehler.

(3) Neue Funktionen oder größere Versionssprünge gelten nicht als Bestandteil regulärer Updates, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 39 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Fehleranalyse und -behebung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

(2) Vor dem Melden eines Fehlers hat der Kunde eine Grundanalyse seiner Systemumgebung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Fehler nicht außerhalb der ArtCom-Software liegt.

(3) Der Kunde benennt eine technisch geeignete Kontaktperson als Ansprechpartner für Supportfälle und informiert ArtCom bei Änderungen unverzüglich.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig eigene Datensicherungen durchzuführen. Für Datenverluste haftet ArtCom nur nach Maßgabe von §5.

(5) Wird der Supportvertrag schuldhaft zweckwidrig oder durch unberechtigte Dritte genutzt, kann ArtCom eine Vertragsstrafe gemäß § 10 geltend machen.

§ 41 Vergütung

(1) Die Vergütung für Support- und Updateleistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Bei einmaliger oder gesonderter Beauftragung gelten die jeweils gültigen Stundensätze von ArtCom.

(2) ArtCom behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres anzupassen. Im Fall erheblicher Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

(3) Supportleistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens werden zusätzlich abgerechnet.

§ 41 Laufzeit und Kündigung

(1) Supportverträge werden regelmäßig mit fester Laufzeit (z. B. 12 oder 36 Monate) geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Teil F – Regelungen für den Hardwarekauf

§ 42 Geltung und Einordnung

(1) Dieser Abschnitt gilt für Verträge, bei denen ArtCom dem Kunden Hardware entgeltlich verkauft oder dauerhaft überlässt.

(2) Ergänzend gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils (Teil A) dieser AGB, insbesondere die Haftungsregelung (§ 5) und die Zahlungsbedingungen (§ 6).

§ 43 Angebot und Verfügbarkeit

(1) Angebote zum Verkauf von Hardware erfolgen stets freibleibend und vorbehaltlich technischer Änderungen oder Nichtverfügbarkeit. ArtCom behält sich vor, Produktänderungen des Herstellers oder Preisanpassungen weiterzugeben, wenn zwischen Angebot und Annahme mehr als 14 Tage liegen.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware durch ArtCom zustande.

§ 44 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von ArtCom.

(2) Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzugeben, zu verpfänden oder sonstige Rechte Dritter daran zu begründen.

(3) Wird die gelieferte Hardware vertragswidrig veräußert, überlassen oder anderweitig verwendet, bevor der Eigentumsübergang wirksam erfolgt ist, ist ArtCom berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß § 10 geltend zu machen.

§ 45 Lieferung, Annahme und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager von ArtCom auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager-, Rücksende- oder erneute Versandkosten.

§ 46 Haftung und Mängel

(1) ArtCom haftet nicht für Produktionsausfälle, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, die infolge von Defekten, Ausfällen oder Fehlfunktionen der gelieferten Hardware entstehen, es sei denn, ArtCom hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch bei Bereitstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses.

(2) Die Haftung ist zudem ausgeschlossen für Schäden, die auf typische Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Umgebungseinflüsse, unzulängliche Stromversorgung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu warten und ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen.

(3) Technische Angaben, Prospekte oder herstellerseitige Spezifikationen stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von ArtCom bestätigt wurden.

(4) Bei berechtigten Sachmängeln ist ArtCom berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 5.

(5) Beim Kauf gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab Übergabe. Die Verjährung beginnt mit Übergabe der Hardware an den Kunden bzw. an den Transportdienstleister.

(6) Im Mietfall ist ArtCom verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Geräte während der Mietdauer zu erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Störungen unverzüglich anzuzeigen. Für Verzögerungen bei der Störungsbeseitigung infolge verspäteter Meldung übernimmt ArtCom keine Verantwortung.

(7) Eine Rücknahme- oder Ersatzbeschaffungspflicht besteht nur, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die vertragsgemäße Nutzung wesentlich einschränkt, und ArtCom nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe schafft.

(8) Im Übrigen gelten die Haftungs- und Gewährleistungsregelungen gemäß § 5 und § 8 entsprechend.

§ 47 Ausschluss der Rücknahme und Rücktrittsrechte

(1) Eine Rücknahme mangelfreier Hardware ist ausgeschlossen. Ein Rücktritt des Kunden ist nur bei erheblichem Mangel und nach erfolgloser Nacherfüllung möglich.

(2) Ein freiwilliger Umtausch erfolgt ausschließlich auf Kulanzbasis und gegen gesonderte Vergütung.

§ 48 Entsorgungspflichten

(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insb. ElektroG) selbst verantwortlich.

(2) Eine Rücknahme von Altgeräten durch ArtCom erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.